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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Trendwerk Studios GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 42,
32805 Horn-Bad Meinberg
 
 
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Trendwerk Studios GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
 
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung kreativer Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • Fotografie 

  • Videoproduktion 

  • CGI und 3D-Modellierung 

  • Bildbearbeitung und Retusche 

  • Design und Content-Produktion 

  • KI-gestützte Erstellung und Bearbeitung von Inhalten 

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
 
§3 Projektablauf und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.
 
§4 Korrekturschleifen und Änderungen
(1) Im Angebot sind – sofern nicht anders vereinbart – angemessene Korrekturschleifen enthalten.
(2) Darüberhinausgehende Änderungen sowie nachträgliche Änderungswünsche stellen Zusatzleistungen dar und werden gesondert vergütet.
(3) Änderungen nach Freigabe können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
(4) Ist der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Aufnahme zur Abnahme nicht erreichbar und wurde nichts anderes vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach 30 Minuten den Aufbau abzubauen und mit den Aufnahmen fortzufahren. Änderungen sind danach ausgeschlossen und nur gegen Aufpreis möglich.
 
§5 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Tools einzusetzen, sowohl unterstützend als auch zur vollständigen Erstellung von Inhalten.
(2) Eine Verpflichtung zur gesonderten Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Der Auftraggeber erkennt an, dass KI-basierte Ergebnisse technisch bedingt Ähnlichkeiten mit bestehenden Inhalten aufweisen können.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Inhalte:

  • urheberrechtlich schutzfähig sind, 

  • frei von Rechten Dritter sind, 

  • oder einzigartig sind. 

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittanbieter-Tools einzusetzen. Für deren Verfügbarkeit und rechtliche Einordnung wird keine Haftung übernommen.
(6) Sofern Inhalte oder Daten des Auftraggebers in externe Systeme eingespeist werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung.
 
§6 Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen.
(3) Die Nutzungsrechte werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – wie folgt eingeräumt:

  • inhaltlich beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck, 

  • zeitlich unbeschränkt, 

  • räumlich weltweit. 

(4) Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Nutzung in:

  • Internetauftritten und Websites, 

  • Social-Media-Plattformen, 

  • Online- und Offline-Werbung, 

  • Printmedien. 

(5) Nicht umfasst sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere:

  • die Weitergabe an Dritte, 

  • die Unterlizenzierung, 

  • die Nutzung durch verbundene Unternehmen, 

  • die Nutzung für andere Projekte oder Kampagnen. 

(6) Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und kann im Einzelfall gesondert vergütungspflichtig sein.
(7) Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder Buyout-Rechte bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann im Einzelfall gesondert vergütungspflichtig sein.
(8) Rohdaten, offene Dateien und Produktionsdateien (insbesondere RAW-, PSD-, 3D-Dateien) sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(9) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(10) Soweit Leistungen unter Einsatz von KI-Systemen erstellt werden, kann eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit ganz oder teilweise nicht bestehen. In diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen als vertragliche Nutzungsvereinbarung.
 
§7 Verwendung von Kundenmaterial
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Rechte vorliegen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte resultieren.
 
§8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
 
§9 Stornierung und Ausfallhonorar
(1) Wird ein Auftrag nach Vertragsschluss durch den Auftraggeber storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein Ausfallhonorar zu verlangen.
(2) Dieses beträgt:

  • bis 7 Tage vor Projektbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung, 

  • bis 3 Tage vor Projektbeginn: 50 %, 

  • danach oder bei Nichterscheinen: 100 %. 

(3) Bereits entstandene Kosten sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.
 
§10 Abnahme und Mängel
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich nach Lieferung zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung.
 
§11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung begrenzt.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:

  • die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der erstellten Inhalte, 

  • die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, 

  • die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Leistungen. 

(6) Für unter Einsatz von KI erstellte Inhalte wird keine Haftung übernommen für:

  • deren Einzigartigkeit, 

  • deren Schutzfähigkeit, 

  • deren Freiheit von Rechten Dritter, 

  • etwaige Übereinstimmungen mit bestehenden Inhalten. 

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Leistungen eigenständig zu prüfen.
 
§12 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
 
§13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
 
 
Datum, 01. Mai 2026

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